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Gebäude-Energieberatung im Hochschwarzwald

Ihr Haus verliert Wärme.
Ich zeige Ihnen, wo.

Günter Heitzmann, Stuckateurmeister und Gebäude-Energieberater. 40 Jahre auf Baustellen zwischen Titisee-Neustadt und Donaueschingen – und ein Blick, der die Wand von innen kennt.

  • Stuckateurmeister
  • Gebäude-Energieberater
  • Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
  • Beratung vor Ort

Wandaufbau · sechs Schichten

  • 40 Jahreauf der Baustelle
  • 2 BerufeMeister und Energieberater
  • 20 kmUmkreis Neustadt und Donaueschingen
  • 1 Personvon der Begehung bis zum Bericht

Leistungen

Was ich für Ihr Gebäude mache

Sechs Leistungen, die aufeinander aufbauen. Sie können bei jeder einsteigen – die meisten beginnen mit der Beratung vor Ort.

Beratung vor Ort

Energieberatung vor Ort

Ich komme ins Haus, gehe jeden Raum durch, nehme die Bauteile auf und höre zu, was Sie stört: kalte Wände, feuchte Ecken, hohe Abrechnung. Am Ende wissen Sie, woran es liegt und welche Maßnahme zuerst Sinn ergibt.

  • Begehung mit Aufmaß und Fotos
  • Bauteile und Heizung im Bestand erfassen
  • Schwachstellen benennen, Reihenfolge festlegen
Fahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihr Gebäude in Schritten: was jetzt, was in fünf Jahren, was zuletzt. So sanieren Sie in einer Reihenfolge, bei der jede Maßnahme zur nächsten passt und nichts doppelt bezahlt wird.

  • Ist-Zustand und Zielzustand gegenübergestellt
  • Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge
  • Kostenrahmen je Schritt
  • Beantragung der Fördergelder auf Wunsch inbegriffen
Landesrecht Baden-Württemberg

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan BW ist die baden-württembergische Fassung nach der Sanierungsfahrplan-Verordnung des Landes. Er wird im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes als Teilerfüllung anerkannt.

  • Erstellung nach Landesvorgaben
  • Als Teilerfüllungsoption einsetzbar
  • Unterlagen für die Baurechtsbehörde
Nachweis

Nachweis nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Nach einem Heizungstausch im Bestand verlangt Baden-Württemberg einen Nachweis gegenüber der unteren Baurechtsbehörde. Ich erstelle die Erfüllungserklärung und bringe die Unterlagen in die Form, die die Behörde erwartet.

  • Erfüllungsoption auswählen und rechnen
  • Erfüllungserklärung ausfüllen und bestätigen
  • Fristen im Blick behalten
Förderung des Bundes

Bestätigungen für die BEG-Förderung

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude braucht es eine zugelassene Fachperson – bei Einzelmaßnahmen genauso wie beim Effizienzhaus und beim klimafreundlichen Neubau. Für diese Kategorien bin ich freigeschaltet.

  • Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster und Türen, Heizung, Lüftung
  • Effizienzhaus und Effizienzgebäude (KfW)
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN, WEF)
Gewerbe und Kommune

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Werkstatt, Verwaltungsgebäude, Gasthaus, Vereinsheim: Nichtwohngebäude werden nach DIN 18599 gerechnet und haben eigene Regeln – bis hin zur Beleuchtung und zur Kälte. Auch dafür bin ich in der Expertenliste eingetragen.

  • Energieberatung DIN 18599
  • Sanierung: Dämmung, Fenster, Lüftung und Klima, Wärme und Kälte, Beleuchtung
  • Effizienzgebäude und klimafreundlicher Neubau

Alles, was mit Förderung des Bundes zu tun hat, setzt eine Zulassung voraus. Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen – für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, in der Sanierung wie im Neubau. Freigeschaltete Kategorien ansehen.

Zulassungen

Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Für Förderprogramme des Bundes darf nur beraten und bescheinigen, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt und für die jeweilige Kategorie freigeschaltet ist. Das sind die Kategorien, die in meinem Eintrag freigeschaltet sind – für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.

Wohngebäude

Planung und Beratung für Wohngebäude

Energieberatung

  • Energieberatung für Wohngebäude

Sanierung · Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Effizienzhaus (KfW)
  • Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster und Türen
    • Heizung
    • Lüftung

Neubau

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF)
Nichtwohngebäude

Planung und Beratung für Nichtwohngebäude

Energieberatung

  • Energieberatung DIN 18599

Sanierung · Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Effizienzgebäude (KfW)
  • Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster, Türen, Sonnenschutz
    • Lüftung und Klima
    • Wärme und Kälte
    • Beleuchtung

Neubau

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Eintrag: Bachelor Professional Günter Heitzmann, Stuckateurbetrieb Heitzmann, Rögelestr. 20, 79877 Friedenweiler. Ausbildung Stuckateur, Abschluss Meister. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der Liste: Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste aufrufen (öffnet in neuem Tab).

So läuft es ab

Vom Anruf bis zur ersten Maßnahme

Eine Energieberatung ist kein Papierstapel, sondern eine Entscheidungshilfe. Deshalb arbeite ich in fünf klaren Schritten.

Kurz telefonieren

Sie schildern, was ansteht: Heizung, Dach, Fassade, Fenster, Verkauf, Förderung. Ich sage Ihnen ehrlich, ob eine Beratung Ihnen weiterhilft – und wenn nicht, auch das.

Termin vor Ort

Ein bis zwei Stunden im und ums Haus. Ich messe auf, fotografiere, schaue in den Keller und aufs Dach und frage nach Baujahren, Umbauten und Abrechnungen.

Rechnen und vergleichen

Am Schreibtisch werden die Bauteile gerechnet und Varianten gegenübergestellt. Dabei zählt nicht nur, was am meisten spart, sondern was in Ihrem Haus baulich zusammenpasst.

Bericht und Gespräch

Sie bekommen die Unterlagen – und wir gehen sie gemeinsam durch. In normaler Sprache, an Ihrem Küchentisch, mit Zeit für Rückfragen.

Umsetzung begleiten

Auf Wunsch bleibe ich dabei: Angebote der Handwerksbetriebe prüfen, Details klären, auf der Baustelle nachsehen, ob ausgeführt wird, was geplant war.

Stand der Gesetze

Was sich 2026 geändert hat

Aus dem Gebäudeenergiegesetz ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geworden. Es wurde am 28. Juli 2026 verkündet und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: mehr Auswahl – und mehr Fragen. Denn in Baden-Württemberg gilt zusätzlich weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes, und die CO₂-Bepreisung läuft unabhängig davon weiter. Ob sich eine Gasheizung heute noch rechnet, hängt damit weniger vom Gesetz ab als von Ihrem Gebäude.

Genau das rechne ich Ihnen aus, bevor Sie sich festlegen.

Lage einschätzen lassen
Häufig unterschätzt

Drei Punkte, die jetzt zählen

  • Reihenfolge: Wer zuerst die Heizung tauscht und danach dämmt, kauft die Anlage meist zu groß.
  • Landesrecht: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg hat eigene Erfüllungsoptionen, die das Bundesrecht nicht kennt.
  • Nachweise: Förderprogramme und Baurechtsbehörde verlangen unterschiedliche Unterlagen – beides braucht eine fachkundige Person.

Foto hierher ziehen oder klicken. Hochformat, mindestens 900 × 1200 Pixel.

Über mich

Günter Heitzmann

Ich habe den Beruf von unten gelernt: erst die Kelle, dann der Meisterbrief, dann die Weiterbildung zum Gebäude-Energieberater.

Vier Jahrzehnte auf Baustellen im Hochschwarzwald haben mir etwas beigebracht, das man aus keiner Software liest: wie Häuser hier wirklich gebaut sind. Welche Wandaufbauten in den Sechzigern üblich waren, wo Feuchte durchschlägt, warum eine Dämmung an der falschen Stelle neue Probleme macht statt alte zu lösen.

Deshalb berate ich nicht am Reißbrett. Ich schaue mir Ihr Haus an und sage Ihnen, was ich sehe – auch dann, wenn die ehrliche Antwort lautet: Das lohnt sich bei Ihnen nicht.

  • 1. August 1987 Beginn der Ausbildung zum Stuckateur
  • März 1999 Meisterprüfung im Stuckateurhandwerk
  • Oktober 1999 Gründung des Stuckateurbetriebs Heitzmann
  • seit 2009 Gebäude-Energieberater

Einzugsgebiet

Zwischen Schwarzwald und Baar

Ich arbeite im Umkreis von etwa 20 Kilometern um Titisee-Neustadt und Donaueschingen. Kurze Wege bedeuten, dass ich auch während der Bauphase noch einmal vorbeischauen kann.

  • Titisee-Neustadt
  • Donaueschingen
  • Rötenbach
  • Friedenweiler
  • Löffingen
  • Hüfingen
  • Bräunlingen
  • Lenzkirch
  • Hinterzarten
  • Eisenbach
  • Bonndorf
  • Vöhrenbach

Ihr Ort ist nicht dabei und liegt in der Nähe? Fragen Sie einfach.

Titisee-Neustadt Donaueschingen Rötenbach · Büro Löffingen Hüfingen Lenzkirch Hinterzarten Eisenbach Bonndorf Vöhrenbach SCHEMATISCHE ÜBERSICHT · NICHT MASSSTABSGETREU

Häufige Fragen

Das werde ich oft gefragt

Was kostet eine Energieberatung?

Das hängt von Gebäudegröße, Zustand und gewünschter Leistung ab. Ein Zweifamilienhaus mit angebautem Stall braucht mehr Aufnahme als eine Doppelhaushälfte von 1998. Deshalb nenne ich keinen Pauschalpreis ins Blaue, sondern mache Ihnen nach dem Telefonat ein schriftliches Festpreisangebot. Erst danach entscheiden Sie.

Gibt es Zuschüsse für die Beratung selbst?

Für bestimmte Beratungsleistungen gibt es Förderprogramme des Bundes. Ob Ihr Vorhaben dazugehört und welche Bedingungen gerade gelten, ändert sich regelmäßig – zuletzt im Sommer 2026. Ich sage Ihnen im Erstgespräch, was für Ihr Gebäude aktuell möglich ist, und nenne Ihnen die Stelle, bei der Sie es nachlesen können.

Verkaufen Sie auch Dämmung oder Heizungen?

Nein. Ich berate und erstelle Unterlagen. Ich verkaufe keine Bauteile und bekomme keine Provision von Herstellern oder Handwerksbetrieben. Das ist der Grund, warum ich Ihnen auch von einer Maßnahme abraten kann.

Wie lange dauert es, bis ich die Unterlagen habe?

Nach dem Termin vor Ort brauche ich je nach Umfang einige Wochen. Den konkreten Zeitrahmen nenne ich Ihnen im Angebot, damit Sie Ihre Bau- oder Verkaufsplanung danach ausrichten können.

Kommen Sie auch außerhalb der genannten Orte?

In der Regel arbeite ich im Umkreis von etwa 20 Kilometern um Titisee-Neustadt und Donaueschingen, damit ich während der Umsetzung kurzfristig vorbeikommen kann. Bei größeren Vorhaben fahre ich auch weiter – fragen Sie einfach nach.

Kontakt

Reden wir über Ihr Haus

Ein Anruf kostet nichts und klärt meistens schon die Hälfte. Wenn Sie lieber schreiben, nutzen Sie das Formular – ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Bitte keinen Besuch ohne Termin. Ich bin die meiste Zeit auf Baustellen und Terminen unterwegs. Rufen Sie kurz an, dann finden wir schnell einen Zeitpunkt.

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